Annahme, Registrierung & Einschreibung

Wenn Sie eine Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) anstreben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen erstens formal berechtigt sowie fachlich qualifiziert sein und Sie benötigen zweitens eine schriftliche Betreuungszusage.

Formale und fachliche Voraussetzungen

Die formalen und fachlichen Voraussetzungen für eine Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand sind in den Promotionsordnungen geregelt. Hier ist z. B. aufgeführt, welcher Hochschulabschluss und welche Note ggf. erforderlich sind. Interessenten mit einem im Ausland erworbenen Bildungsabschluss müssen zusätzlich prüfen lassen, ob dieser sie formal zu einer Promotion an einer deutschen Universität berechtigt. Mitunter sind auch Sprachnachweise erforderlich, etwa die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“.

Für die Zulassung zu einer Promotion im Rahmen eines strukturierten Programms kommen ggf. aufgrund eines formalen Auswahlverfahrens weitere Bewerbungsanforderungen zum Tragen.

Erste Anlaufstelle für Fragen zur geltenden Promotionsordnung sowie fachbezogene Fragen sind die jeweiligen Dekanate der Fächer. Diese sind über die Liste der Fachbereiche zu finden.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzung zur Promotion an der JGU mit ausländischen Studienabschlüssen finden Sie hier.

Betreuungszusage

Um als Doktorandin bzw. Doktorand der JGU angenommen zu werden, benötigen Sie eine Doktormutter bzw. einen Doktorvater vor Ort, die bzw. der Ihnen schriftlich zusichert, Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben zu betreuen. Wer zu dem betreuungsberechtigten Personenkreis gehört, regeln ebenfalls die Promotionsordnungen. Bei Ihrer Recherche sollten Sie beachten, ob die betreuenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits feststehen – etwa bei der Bewerbung im Rahmen eines Graduiertenkollegs – oder ob Sie für Ihr Thema geeignete Personen erst suchen und anfragen müssen.