Meisterschülerstudium & Konzertexamen

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) werden künstlerische postgraduale Studiengänge angeboten, um die eigene künstlerische Exzellenz auszubilden: Das Meisterschülerstudium an der Kunsthochschule sowie das Konzertexamen an der Hochschule für Musik.

Meisterschülerstudium an der Kunsthochschule

Das Meisterschülerstudium der Kunsthochschule Mainz ermöglicht besonders befähigten Absolventinnen und Absolventen in den Studiengängen der Freien Bildenden Kunst, des Lehramts Bildende Kunst (an Gymnasien) oder eines gleichwertigen Studiengangs, ihre künstlerische Arbeit in Zusammenarbeit mit exzellenten Professorinnen und Professoren des Fachs zu vertiefen, weiterzuentwickeln und der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Studium findet in einer künstlerischen Fachklasse statt und dauert in der Regel zwei Semester. Als Abschlussprüfung wird die künstlerische Arbeit in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert.

Konzertexamen an der Hochschule für Musik

Das Aufbaustudium Konzertexamen soll durch eine Vertiefung und Vervollkommnung der technischen und künstlerischen Fähigkeiten zur Konzertreife führen. Das Konzertexamen wird bei renommierten Professorinnen und Professoren des jeweiligen Fachs belegt und bedeutet die höchste künstlerische Qualifikation. Es richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die ihr Musikstudium (Diplom, Master oder vergleichbarer Abschluss) sehr gut abgeschlossen haben und dauert vier Semester. Es kann berufsbegleitend oder im Anschluss an das Studium absolviert werden. Das Konzertexamen kann in Gesang oder Instrumental belegt werden. Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen, darunter ein öffentlicher Auftritt.

Meisterschülerstudium Klangkunst-Komposition der Musikhochschule Mainz

Im Aufbaustudium "Meisterschülerstudium" erwerben die Studierenden innerhalb von vier Semestern meisterhaftes künstlerisches Können, eine eigenständige künstlerische Ausdruckssprache, professionelle Konzept- und Realisierungsentwicklung und erlangen das Vermögen, die Eignung und Grundlagen für eine eigenständige Karriere als Klangkünstlerin-Komponistin oder als Klangkünstler-Komponist im professionellen Umfeld.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes künstlerisches Studium in Klangkunst-Komposition oder einem verwandten Fach in einem Diplomstudiengang, einem Studiengang mit Abschluss Staatsexamen oder einem mindestens zweijährigen Masterstudiengang an einer Universität, einer Musikhochschule, einer Kunsthochschule oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder im Ausland sowie eine Eignungsfeststellungsprüfung.
Das Studium wird mit einer öffentlichen Präsentation einer künstlerischen Arbeit oder eines Projektes beendet.