Promotion

Eine erfolgreiche Promotion setzt eine eigenständige Forschungsleistung voraus, die neue wissenschaftliche Ergebnisse liefert. Der Nachweis hierfür erfolgt durch die Anfertigung einer umfangreichen schriftlichen Arbeit – der Dissertation – und einer abschließenden mündlichen Prüfung, dem Rigorosum oder der Disputation. Alternativ zur klassischen Dissertation kann in vielen Fächern mittlerweile auch kumulativ promoviert werden: Anstelle einer Monografie reichen Doktorandinnen und Doktoranden hierfür verschiedene Veröffentlichungen in möglichst renommierten Fachzeitschriften ein. Diese werden zu einer Gesamtleistung verknüpft und bewertet.

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium voraus. In Ausnahmefällen können besonders befähigte Studierende bereits nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studium zur Promotion zugelassen werden (fast track). Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium, erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Sonder- oder Realschulen gelten besondere Bestimmungen. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fachbereiche aufgeführt.

Es gibt unterschiedliche Wege, diese Qualifikationsphase zu durchlaufen. Die in Deutschland häufigste Variante ist die Individualpromotion. Bei dieser Variante bearbeiten Doktorandinnen und Doktoranden eine selbstgewählte Forschungsfrage unter der Betreuung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers. Planung und Steuerung des Promotionsprozesses, ergänzende Weiterbildungsveranstaltungen und Finanzierung obliegen den Promovierenden. Auch die Promotionsdauer kann aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen – wie etwa die Art der Finanzierung (Anstellung an der Universität, externe Anstellung oder Stipendium) – variieren.

Strukturierte Promotionsprogramme wie Graduiertenkollegs und -schulen oder Promotionsstudiengänge ermöglichen häufig einen schnelleren Abschluss als die Individualpromotion. Promotionsprogramme, allen voran die Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und anderer Einrichtungen (Max Planck Research Schools, Hans-Böckler-Stiftung) sind inzwischen fester Bestandteil der deutschen Hochschullandschaft. Ziel ist es, die Promotionsdauer zu reduzieren, qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gezielt zu fördern und zusätzliche Schlüsselkompetenzen zu vermitteln.

Binationale Promotionsverfahren, sogenannte Cotutelle de Thèse-Verfahren, können sowohl innerhalb einer Individualpromotion als auch im Rahmen eines Promotionsprogramms durchgeführt werden. Zusätzlich zur Betreuung an der eigenen Hochschule umfasst das Verfahren die Mitwirkung Betreuender einer ausländischen Hochschule sowie dortige Forschungsaufenthalte zur Anfertigung der Arbeit. Die jeweiligen Vereinbarungen werden durch einen individuellen Kooperationsvertrag zwischen den beiden Hochschulen festgesetzt. Die Dissertation wird in der Regel in einer der beiden Nationalsprachen verfasst und durch eine Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache ergänzt.