Promovieren an der JGU

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) kann eine Promotion in einer Vielzahl von Fachrichtungen erfolgen: evangelische und katholische Theologie, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Medizin und Zahnmedizin, Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Naturwissenschaften, Sportwissenschaft, Kunsttheorie oder Kunstpädagogik sowie Musiktheorie oder Musikpädagogik.

Neben der Individualpromotion haben sich in den letzten Jahren zahlreiche strukturierte Promotionsformate etabliert, die häufig aus erfolgreichen Kooperationen der JGU mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Hochschulen resultieren.

Wer eine Promotion an der JGU anstrebt, muss bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Für die Registrierung und Einschreibung zu einem Promotionsstudium müssen darüber hinaus weitere Formalitäten beachtet werden. Dies gilt insbesondere für Interessenten mit einem im Ausland erworbenen Bildungsabschluss. Für die Zulassung zu einer Promotion im Rahmen eines strukturierten Programms kommen ergänzend weitere Bewerbungsvorgaben zum Tragen. Auskünfte hierzu geben die Ansprechpartnerinnen und -partner der jeweiligen Programme.

Für die Promotion an der JGU werden keine Studiengebühren erhoben. Bei Immatrikulation als Promotionsstudentin bzw. -student ist lediglich der reguläre Semesterbeitrag zu entrichten. Am Ende der Promotion wird einmalig eine Promotionsgebühr fällig. Höhe, Fälligkeit, Ermäßigung oder Erlass richten sich nach den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Selbstverständlich müssen jedoch die Lebenshaltungskosten und weitere promotionsbedingte Ausgaben bestritten werden. Hier stehen vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Das Gutenberg Nachwuchskolleg hat Leitlinien für die Erstellung einer Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens erarbeitet, die als Anregung und Orientierungsrahmen genutzt werden können und alle zu beachtenden Aspekte umfassen. Es wird empfohlen, im Zuge eines Promotionsvorhabens eine schriftliche Betreuungsvereinbarung abzuschließen, um für Betreuende als auch Promovierende eine transparente wie verlässliche Grundlage der Zusammenarbeit zu schaffen.