Registrierung & Einschreibung

Wer an der JGU promoviert, ist, gemäß den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes, dazu verpflichtet, sich als Doktorandin bzw. Doktorand zu registrieren. Mit der Registrierung werden Daten für eine bundesweitete Promovierendenstatistik erhoben, die Auskunft darüber geben, wie viele Personen insgesamt an den einzelnen Universitäten auf eine Promotion hinarbeiten. Die Daten lassen auch Rückschlüsse darauf zu, wie viele Personen ihr Promotionsvorhaben im Laufe der Zeit wieder aufgeben. Dies ist wichtig für die Entwicklung und Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Optimierung der Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Registrierung erfolgt online über das StudienInformationsNetz der JGU (JOGU-StINe) und geht Hand in Hand mit der formalen Beantragung zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand der JGU. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür einen Account benötigen. Diesen können Sie auf den JOGU-StiNe-Seiten anlegen.

Im Zuge der Registrierung stellen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand der JGU. Sie benötigen:

  • ein zur Promotion berechtigendes Abschlusszeugnis (Informationen hierzu finden Sie in der Promotionsordnung Ihres Faches)
  • Anerkennungsurkunde bei im Ausland erworbenen Zeugnissen
  • ggf. Sprachnachweise
  • ein Promotionsthema
  • eine Betreuerin / einen Betreuer an der JGU.

Den online ausgefüllten Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand müssen Sie anschließend ausdrucken, unterschreiben und die in den Antragsunterlagen enthaltene Betreuungszusage Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer zur Unterschrift vorlegen. Erst dann reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (Zeugnissen, Betreuungszusage etc.) im Dekanat Ihres Fachbereichs ein. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Portal Studium. Anträge für eine Promotion im Fachbereich 06 – Translation, Sprach- und Kulturwissenschaft (FTSK) am Standort Germersheim werden im Studierendensekretariat des FB 06 eingereicht.

Mit der Ausstellung des Bescheids über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist die Registrierung abgeschlossen. Erst jetzt gelten Sie offiziell als Doktorandin bzw. Doktorand der JGU und sind berechtigt, sich als Promotionsstudentin bzw. -student einzuschreiben oder die Zulassung zum Promotionsverfahren zu beantragen und damit das Prüfungsverfahren einzuleiten.

Die Einschreibung als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent ist freiwillig. Durch die Einschreibung werden Sie zu einem Mitglied der JGU. Damit verbunden sind bestimmte Rechte und Pflichten. So ist bei Einschreibung der reguläre Semesterbeitrag zu zahlen. Der Studierendenstatus bietet Ihnen dafür im Gegenzug eine ganze Reihe von Vorteilen wie das Semesterticket, vergünstigte Mensapreise und das Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden.

Die Einschreibung beantragen Sie ebenfalls über JOGU-StINe, entweder zeitgleich mit der Beantragung der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Sie können sich für vier Jahre als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent einschreiben. Eine Verlängerung von maximal zwei Jahren ist möglich. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Einschreibung als Promovendin bzw. Promovend nur noch in besonders begründeten Einzelfällen möglich.

Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen einer Promotion, der Registrierung und der Einschreibung finden Sie im Portal Studium.