Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) promovieren möchten, gelten gesonderte Zulassungs- und Einschreibungsbedingungen. Einen Überblick über die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und -wege bietet der Leitfaden für Doktoranden und Doktorandinnen mit ausländischen Zeugnissen.
Sofern der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Dissertation auf Deutsch
Wenn die Dissertation in Deutsch geschrieben wird, ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder ein Äquivalent vorzuweisen, um entsprechende Sprachkenntnisse zu belegen.
Dissertation in einer anderen SpracheBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren
Dissertation in einer anderen Sprache
Wird die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch geschrieben, muss der Fachbereich, in dem promoviert wird, einen Antrag auf Befreiung von der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) beim Internationalen Studien und Sprachenkolleg der Universität Mainz stellen. Diese Befreiungsbescheinigung ist von Nöten, um für die Promotion eingeschrieben werden zu können.
Deutschkurse für ausländische Doktorandinnen und Doktoranden
Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden, die an den Fachbereichen und Einrichtungen der Universität tätig sind, können gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Institution an einem Deutschkurs teilnehmen, den das Internationale Studien und Sprachenkolleg für diese Zielgruppe anbietet.
Bei allen darüber hinausgehenden Fragen hilft der Studierendenservice-Zulassung International weiter.