Wer eine wissenschaftliche Karriere im akademischen Bereich anstrebt, arbeitet in der Regel auf eine Professur hin. Um auf eine (Universitäts-)Professur berufen werden zu können, müssen Bewerberinnen und Bewerber herausragende wissenschaftliche bzw. künstlerische Leistungen sowie eine pädagogische Eignung für die Hochschullehre vorweisen können (vgl. hierzu HRG, § 44 sowie HochSchG, § 49). Die hierfür notwenigen Voraussetzungen werden über verschiedene Qualifikationsphasen hinweg erworben.
Die erste Qualifizierungsphase wird mit der Promotion abgeschlossen. Voraussetzung für eine Promotion ist in der Regel ein erfolgreicher Universitätsabschluss (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen). Die Promotion bescheinigt den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, dass sie eine eigenständige Forschungsleistung erbracht und einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt geleistet haben. Die Promotion setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die Anfertigung der Dissertation, in der Forschungsmethodik und -ergebnisse dargelegt werden und dem Ablegen einer mündlichen Prüfung (Rigorosum bzw. Disputation).
Der Promotion schließt sich die Postdoktorandenphase – kurz Postdoc-Phase – an, die der wissenschaftlichen und methodischen Vertiefung und Profilierung dient. Man unterscheidet zwischen einer frühen Postdoc- bzw. Orientierungsphase und einer fortgeschrittenen Postdoc-Phase.
Die Orientierungsphase, welche zwei bis vier Jahre andauern kann, ist hauptsächlich auf die Forschung ausgerichtet und Voraussetzung für weitere wissenschaftliche Qualifikationsziele. Sie soll den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zudem ermöglichen, ihre beruflichen Präferenzen zu reflektieren und ggf. in Frage kommende Karriereoptionen zu prüfen.
Jene, die (weiterhin) eine Professur anstreben, müssen in der fortgeschrittenen Postdoc-Phase ihr Leistungsprofil entsprechend den für die Berufungsfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen abrunden. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.
Der traditionelle Weg zu einer Professur führt über die Habilitation auf einer wissenschaftlichen Qualifikationsstelle. Die zur Erlangung der Habilitation notwendigen Leistungen bestehen in der Anfertigung einer wissenschaftlich bedeutenden Habilitationsschrift, einem Vortrag mit einem sich anschließenden Kolloquium zum Nachweis der akademischen Lehrbefähigung sowie einer öffentlichen Antrittsvorlesung.
Mit der Einrichtung der Juniorprofessur wurde neben der Habilitation ein alternativer Weg auf eine Professur in Deutschland geschaffen, der bereits frühzeitig eine Kombination aus selbstständigem Forschen und Lehren ermöglicht. Nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluation, die über eine Verlängerung der Juniorprofessur um weitere drei Jahre entscheidet.
In einigen Fällen ist die Juniorprofessur mit einer Tenure-Track-Option versehen. Der Tenure Track ermöglicht, unter klar definierten Bedingungen und Leistungsanforderungen eine Lebenszeitprofessur zu erhalten. Dafür muss innerhalb der befristeten Bewährungszeit von höchstens sechs Jahren eine Zwischenevaluation (nach drei Jahren) sowie eine Endevaluation (nach weiteren drei Jahren) bestanden werden. Juniorprofessuren, vereinzelt auch Nachwuchsgruppenleiterstellen (bsp. Helmholtz-Gemeinschaft), können mit einer Tenure-Track-Option versehen werden. Die Rahmenbedingungen des Tenure Tracks an der JGU sind in der Grundordnung (Abschnitt 3, §§ 23-29) festgehalten.
In der Etablierung von Förderprogrammen für Nachwuchsgruppenleitungen durch verschiedene Drittmittelgeber findet sich ein weiterer Weg zur Professur. Jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern wird in diesen meist fünfjährigen Programmen hohe wissenschaftliche Selbstständigkeit sowie der frühe Erwerb relevanter Führungskompetenzen ermöglicht. Zudem verfügen sie in der Regel über eine großzügige finanzielle Ausstattung, die Mittel für die eigene Stelle sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet. Die Einbindung in die Lehre dagegen ist für diese Gruppe nicht einheitlich geregelt, weshalb Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter mitunter ihre Lehrerlaubnis und den Lehrumfang mit den jeweiligen Hochschulen verhandeln.
Zwischen Studienabschluss und dem Erreichen einer Professur liegen oft zwölf oder mehr Jahre.
Eine Alternative zur Universitätsprofessur stellt die Professur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften dar. Die Tätigkeit von FH-Professorinnen und Professoren ist durch einen starken Anwendungs- und Praxisbezug in Lehre und Forschung geprägt. Folglich müssen Bewerberinnen und Bewerber über mehrjährige berufspraktische Erfahrungen in einem Tätigkeitsfeld außerhalb der Hochschule verfügen. Da zudem im Arbeitsalltag deutlich mehr Arbeitszeit auf Lehrtätigkeiten entfällt, werden auch Lehrerfahrungen sowie ggf. hochschuldidaktische Weiterbildungen für eine Professur gefordert. Darüber hinaus müssen die Kandidatinnen und Kandidaten ihre wissenschaftliche Qualifizierung bzw. fachliche Eignung durch eine Promotion (mindestens „magna cum laude“) oder im Falle künstlerischer Fächer, wie Design oder Architektur, eine promotionsadäquate Leistung nachweisen (künstlerische Projekte, Auszeichnungen, Preise etc.). Auch über die Dissertation hinausgehende wissenschaftliche Leistungen, die durch Publikationen zu belegen sind, können bei einer Bewerbung von Bedeutung sein.
Das Berufungsverfahren für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften unterscheidet sich im Kern nicht von dem Berufungsverfahren für eine Universitätsprofessur. Im Detail können sich die Verfahrensbedingungen jedoch abhängig von Hochschule und Bundesland unterscheiden.