Kosten

Für die Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) werden keine Studiengebühren erhoben, bei einer Immatrikulation fällt lediglich der Semesterbeitrag an. Dies beinhaltet den Vorteil, den öffentlichen Nahverkehr und weitere studentische Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Während der Promotionszeit entstehen je nach Fach zusätzliche Forschungskosten und Sachaufwendungen: Literatur, Druck- und Kopierkosten, evtl. Labormaterial, darüber hinaus Tagungs- und Reisekosten für Forschungsaufenthalte o.ä.
Zum Abschluss der Promotion steht deren Veröffentlichung an, da in Deutschland eine entsprechende Publikationspflicht herrscht. Diese Publikation kann abhängig von der Fachkultur erhebliche Kosten verursachen, etwa in Abhängigkeit des gewählten Verlages bzw. der Publikationsreihe.
Es existieren vielfältige Möglichkeiten der Finanzierung solcher promotionsbedingter Kosten.

Die Lebenshaltungskosten hängen jeweils individuell von den eigenen Bedürfnissen ab. Grundsätzlich muss jedoch mit monatlichen Mietkosten, Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung, Gebühren für Rundfunk/Internet etc., evtl. Fahrkosten gerechnet werden. Wer nicht immatrikuliert ist, kann bei den Ausgaben auch keinen Anspruch auf Ermäßigung geltend machen, da kein Studierendennachweis vorliegt.

Beispielrechnung für monatliche Fixkosten:

Miete 300–500 €
Lebensmittel 150–250 €
Fahrtkosten
(Nahverkehrskosten entfallen für eingeschriebene Promotionsstudierende)
60–100 €
Kleidung 50–150 €
Kommunikation 30–60 €
Freizeit 50–100 €

Laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks liegt die durchschnittliche Gesamtausgabe in Rheinland-Pfalz bei 859 Euro im Monat. Es sollte hierbei berücksichtigt werden, dass diese Werte einen arithmetisches Mittel darstellen, das im Einzelfall abweichen kann.

Promotionsstudierende werden nicht als ordentliche Studierende im Sinne des Sozialversicherungsrechts angesehen, d. h. Promovierende müssen sich selbst krankenversichern. Am einfachsten gestaltet sich die Frage nach der Krankenversicherung für all jene, die neben ihrer Promotion einem Beruf nachgehen – ob nun inneruniversitär oder extern. Durch die Berufstätigkeit ist man automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Pflichtversicherung). Empfänger eines Stipendiums müssen sich selbst versichern (sog. freiwillige Versicherung). Das kann bei einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Die Regelungen der Krankenversicherungen sind hier uneinheitlich, daher muss die Verfahrensweise bei jedem Träger erfragt werden.

Externe Doktorandinnen und Doktoranden sowie Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten unterliegen hinsichtlich der von ihnen verursachten Schäden keinem Versicherungsschutz seitens der Universität. Ihnen wird daher dringend zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung geraten. Hierbei ist darauf zu achten, dass die private Haftpflichtversicherung auch beruflich bedingte Schäden einschließt.