Tagungs- & Reisekosten

Tagungsteilnahme

Allgemein

FAZIT-Stiftung
Im Rahmen der Habilitation ist eine Bewerbung um einen Reisekostenzuschuss möglich. Reisekostenzuschüsse werden in der Regel nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung von anderer Seite (z. B. Eltern/Lebenspartner/Institut) nicht möglich ist. Es muss also eine finanzielle Notlage vorliegen, in der ohne Zuschuss die Reise im Rahmen der Habilitation unmöglich wäre.

Inneruniversitäre Forschungsförderung
Im Rahmen der Förderlinie unterstützt die Inneruniversitäre Forschungsförderung die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind promovierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienststellung bis W1. Pro Jahr können maximal zwei Anträge pro Person eingereicht werden.

Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD
Das Programm fördert die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland. Ausführliche Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, der Antragsstellung und Förderumfang finden Sie im Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Kongressreisen ins Ausland des DAAD.

 

Fachspezifisch

Boehringer Ingelheim Fonds
Mit den Reisebeihilfen fördert der Boehringer Ingelheim Fonds Postdocs, die experimentelle Projekte in der biomedizinischen Grundlagenforschung durchführen wollen. Dazu unterstützt die Stiftung die Teilnahme an praxisorientierten Kursen oder Forschungsaufenthalte in einem anderen Labor.

Frauenförderung FB 01 (Katholisch-Theologische Fakultät)
Gefördert werden Maßnahmen mit Kosten in Höhe von maximal 1.000 Euro (begründete Ausnahmen sind möglich), so etwa die Bezuschussung von Reisen zu Tagungen, Workshops, Kongressen (auch Teilnahmegebühren) sowie Auslandsaufenthalten und Archivrecherchen (vor Ort oder online-Gebühren), die dem akademischen Fortschritt der antragstellenden Frauen dienen.

Frauenförderfonds FB 03
Antragsberechtigt sind Studierende, Doktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen des Fachbereichs. Gefördert werden Teilnahmen sowohl an nationalen als auch an internationalen Tagungen (gedeckelt). Für Forschungsreisen und -aufenthalte, Kongresse und Workshops müssen entsprechende amtliche Nachweise eingereicht werden.

Frauenförderfonds FB 05
Im Rahmen dieses Programms kann eine finanzielle Bezuschussung von nationalen und internationalen Kongressteilnahmen (gedeckelt) beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftlerinnen (Studierende, Doktorandinnen und Habilitandinnen) des Fachbereichs 05, sofern sie lediglich einer Hiwi-Tätigkeit nachgehen oder eine halbe Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin innehaben.

Gleichstellungsförderung FB 10
Postdoktorandinnen am Fachbereich Biologie haben die Möglichkeit, die Finanzierung von Kongressteilnahmen zu beantragen. Die Fördersumme beläuft sich pro Postdoktorandin auf max. 1.500 Euro pro Jahr und max. zwei Kongressreisen.

Tagungsorganisation:

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland. Dazu gehören internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.

Fritz-Thyssen-Stiftung
Die Fritz Thyssen Stiftung fördert wissenschaftliche Veranstaltungen, insbesondere kleinere national und international ausgerichtete Tagungen mit dem Ziel der Diskussion und Vernetzung im Fachgebiet oder auch zwischen verschiedenen Fachrichtungen. Die Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Die Antragstellenden müssen promoviert sein.

Inneruniversitäre Forschungsförderung
Für die Organisation von internationalen wissenschaftlichen Tagungen an der JGU haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Universität beschäftigt sind, die Möglichkeit, eine Komplementärfinanzierung zu beantragen. Pro Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler kann ein Antrag im Jahr gestellt werden.