Tagungs- & Reisekosten

Tagungsteilnahme

Allgemein

Inneruniversitäre Forschungsförderung
Im Rahmen der Förderlinie 1 unterstützt die Inneruniversitäre Forschungsförderung die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind promovierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienststellung bis W1. Pro Jahr können maximal zwei Anträge pro Person eingereicht werden.

Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD
Das Programm fördert die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland. Ausführliche Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, der Antragsstellung und dem Förderumfang finden Sie im Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Kongressreisen ins Ausland des DAAD.

Fachspezifisch

Frauenförderung FB 01 (Katholisch-Theologische Fakultät)
Gefördert werden Maßnahmen mit Kosten in Höhe von maximal 1.000 Euro (begründete Ausnahmen sind möglich), z.B. Reisen zu Tagungen, Workshops, Kongressen (auch Teilnahmegebühren) sowie Auslandsaufenthalte und Archivrecherchen (vor Ort oder online-Gebühren), die dem akademischen Fortschritt der antragstellenden Frauen dienen.

Frauenförderfonds FB 03
Antragsberechtigt sind Studierende, Doktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen des Fachbereichs 03. Gefördert werden Teilnahmen sowohl an nationalen als auch an internationalen Tagungen (gedeckelt). Für Forschungsreisen bzw. -aufenthalte, Kongresse und Workshops müssen entsprechende amtliche Nachweise eingereicht werden.

Gleichstellungsförderung FB 10
Habilitandinnen am Fachbereich Biologie haben die Möglichkeit, die Finanzierung von Kongressteilnahmen zu beantragen. Die Fördersumme beläuft sich pro Antragstellerin auf max. 1.500 Euro pro Jahr und max. zwei Kongressreisen.

Tagungsorganisation

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland. Dazu gehören Internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, Internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.

Fritz-Thyssen-Stiftung
Die Fritz Thyssen Stiftung fördert wissenschaftliche Veranstaltungen, insbesondere kleinere national und international ausgerichtete Tagungen mit dem Ziel der Diskussion und Vernetzung im Fachgebiet oder auch zwischen verschiedenen Fachrichtungen. Die Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden.

Inneruniversitäre Forschungsförderung
Für die Organisation von internationalen wissenschaftlichen Tagungen an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Universität beschäftigt sind, die Möglichkeit, eine Komplementärfinanzierung zu beantragen. Pro Person kann ein Antrag im Jahr gestellt werden.