Habilitation

Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die eine Professur anstreben, müssen sich in der Postdoc-Phase entsprechend weiter qualifizieren. Der traditionelle Weg führt über die Habilitation. Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung Deutschlands, mit der eine Befähigung zur selbstständigen Forschung und Lehre innerhalb eines bestimmten wissenschaftlichen Fachgebiets nachgewiesen wird (facultas docendi). Die Anerkennung der Lehrbefähigung ist Voraussetzung für die sogenannte Lehrbefugnis (venia legendi), also die Befugnis, Lehrveranstaltungen an einer wissenschaftlichen Hochschule eigenständig festzusetzen und durchzuführen sowie Prüfungen abzunehmen und Qualifikationsarbeiten zu betreuen.

Die fachlichen Voraussetzungen der Zulassung zur Habilitation regeln die jeweiligen Habilitationsordnungen der Universitäten. Dies sind in der Regel die vorherige Promotion, das Vorweisen wissenschaftlicher Veröffentlichungen, die das fachliche Können stützen, Erfahrungen in der wissenschaftlichen Lehre und das Vorlegen der Habilitationsschrift. Die Habilitationsschrift ist die zweite große wissenschaftliche Arbeit nach der Promotion. Sie muss einen hohen methodischen Anspruch vorweisen sowie die wissenschaftliche Forschung innerhalb des Fachgebiets maßgeblich voranbringen. Neben einer klassischen Habilitationsschrift besteht – analog zum Modell der kumulativem Promotion – die Möglichkeit einer kumulativen Habilitation. Die genauen Voraussetzungen hierfür regeln die Habilitationsordnungen. Zusätzlich zur Habilitationsschrift findet eine abschließende mündliche Prüfung in Form einer öffentlichen Vorlesung bzw. eines Fachvortrags vor der Fakultät und eines anschließenden Kolloquiums (einer Disputation) statt.

In einigen Bundesländern wird mit der Habilitation der akademische Grad eines habilitierten Doktors (Dr. habil.) verliehen, welcher die Lehrbefähigung vorweist. In Rheinland-Pfalz sind Habilitierte berechtigt, sich „Privatdozent“ zu nennen, was die Lehrbefugnis an der Hochschule, an der sie sich habilitiert haben, umfasst.