Die Voraussetzungen zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand der JGU sind in den Promotionsordnungen geregelt. Diese geben Auskunft über geforderte Hochschulabschlüsse sowie über die fachlich-inhaltlichen und ggf. sprachlichen Anforderungen, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. Des Weiteren müssen Interessenten ein geeignetes Promotionsprojekt bzw. -thema finden und die Betreuung der Arbeit klären.
Die Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) mit einer mindestens als „gut“ bewerteten Abschlussnote voraus.
Besonders befähigte Studierende können auch direkt nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studium zur Promotion zugelassen werden (fast-track). Für diese Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen ebenso wie für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium, erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Sonder- oder Realschulen gelten besondere Bestimmungen etwa hinsichtlich des Notendurchschnitts oder einer eingehenden Beratung vorab. Die genauen Regelungen sind den jeweiligen Promotionsordnungen zu entnehmen.
Die fachlich-inhaltlichen Anforderungen (wissenschaftliche Qualifikation im Fach) werden gewöhnlich über entsprechende Studienleistungen nachgewiesen.
Bei einem Fachwechsel oder der Bewerbung für eine Promotion mit einem Bachelor- oder FH-Abschluss sind die fachlichen Kenntnisse gesondert nachzuweisen – etwa im Rahmen einer Prüfung und/oder durch Seminarbesuche.
Auch hinsichtlich der sprachlichen Anforderungen gibt es Vorgaben. Die Promotionsordnungen legen fest, welche Sprachkenntnisse Interessenten vorweisen müssen und in welcher Sprache die Dissertation angefertigt werden kann oder muss.
Für eine Promotion müssen Bewerberinnen und Bewerber ein geeignetes Forschungsthema bzw. -projekt finden. Sie können sich entweder selbst ein Thema bzw. eine Fragestellung suchen oder sich auf ein ausgeschriebenes Thema etwa im Rahmen von Forschungsprojekten bewerben. Mit der Frage nach dem Thema geht die Klärung der Betreuung des jeweiligen Promotionsprojektes einher: Welche Hochschullehrerin bzw. welcher Hochschullehrer kann, darf und will die Arbeit betreuen? Stehen die betreuenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits fest – wie etwa bei der Bewerbung auf bereits bestehende Projekte – oder muss ich für mein Thema geeignete Personen erst suchen und als Betreuende anfragen? Wer als Doktormutter bzw. Doktorvater in Frage kommt, d. h. zu dem betreuungsberechtigten Personenkreis gehört, ist in den Promotionsordnungen geregelt.
Zu den wichtigsten Informationsquellen für Promotionsinteressierte gelten die Promotionsordnungen der Fachbereiche. Für alle darüber hinausgehenden formalen Fragen ist entweder das zuständige Dekanat des entsprechenden Fachbereichs oder die ausgewiesenen Anlaufstellen der strukturierten Programme zu kontaktieren. Des Weiteren ist es empfehlenswert, ein Beratungsgespräch in der zuständigen Studienfachberatung zu vereinbaren.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber informieren sich im Portal Studium über die formalen Anforderungen sowie die erforderlichen Dokumente und Anträge. Einen ersten Überblick gibt der Leitfaden für Doktorandinnen und Doktoranden mit ausländischen Zeugnissen. Bei allen weiteren Fragen hilft die Stabsstelle Zulassung International weiter.