Beschäftigten und Studierenden mit familiären Verpflichtungen, sei es die Führsorge für Kinder oder die Pflege naher Angehöriger, steht eine Vielzahl an Angeboten für eine bessere Vereinbarkeit von Karriere und Familie zur Verfügung.
Neben verschiedenen finanziellen Leistungen (Elterngeld, Kindergeld, Betreuungsgeld, zinsloses Darlehen im Pflegefall, gesonderte Stipendien) können Eltern oder Pflegende Regelungen in Anspruch nehmen, die dazu beitragen, die Ansprüche des Arbeitslebens besser mit den privaten Anforderungen abzustimmen, indem sie z. B. eine berufliche Auszeit nehmen (Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung vom Studium), die Arbeitszeit bzw. das Lehrdeputat reduzieren, oder ggf. Telearbeit beantragen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nimmt einen hohen Stellenwert an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bei der Gewinnung exzellenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Qualifikationsebenen ein. Die Beschäftigten durch Aufbereitung relevanter Informationen, fachkundige Beratung, finanzielle Förderung und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu entlasten und zu unterstützen, ist somit ein wesentliches Anliegen der Universität.
Den Beschäftigten der Universität stehen vier Kindertagesstätten auf dem Universitätscampus und drei Kindertagesstätten an der Universitätsmedizin zur Verfügung. Darüber hinaus können Mitglieder der JGU z.B. auf eine flexible Kurzzeitbetreuung für ihre Kinder zurückgreifen.
Erste Anlaufstelle an der JGU für alle Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Karriere ist das Familienservice Büro, das u. a. ausführliche Informationen zu den Themen Pflege, Kinderbetreuungseinrichtungen auf dem Campus, Eltern-Kind-Arbeitszimmer, Kinderfreizeiten, Kinderbetreuung in Notfall- und Ausnahmesituationen vorhält und beim Finden des jeweils passenden Unterstützungsangebotes beratend zur Seite steht.
Gleichstellung
Frauenförderung und Chancengleichheit zählen zu den Profilmerkmalen der JGU und werden im Alltagshandeln gelebt. Sie sind nicht nur im akademischen Leitbild der Universität verankert, sondern auch im Leitbild der Verwaltung, im Strategiekonzept und in der Grundordnung.