Finanzierung

Die Finanzierung einer Juniorprofessur erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise. Juniorprofessuren werden in der Regel nach Besoldungsordnung W1 bezahlt, die Ausstattung ist abhängig von der Hochschule oder dem Fachbereich. Auch Stiftungen schreiben solche Stellen aus. Darüber hinaus finden sich Möglichkeiten zu Forschungszuschüssen oder die Förderung spezieller Lehr- und Forschungsfelder sowie Personal- und Sachmittel.

Die JGU bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten zur finanziellen Förderung innerhalb dieser Phase. Auf den folgenden Seiten werden universitäre und außeruniversitäre Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte, Forschungsförderung, Optionen in Bezug auf die Lehre, Preise und Auszeichnungen, Finanzhilfen für Publikationen sowie Unterstützung bei Tagungs- und Reisekosten aufgelistet und auf die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner verwiesen.

Insbesondere für die weitere wissenschaftliche Karriere innerhalb der Forschung ist eine Erfahrung im Einwerben von Drittmitteln von Nöten und erhöht die Chance bei späteren Berufungsverfahren. Die Abteilung Forschung und Technologietransfer der JGU bietet Beratung und Unterstützung bei der Einwerbung externer Drittmittel (z. B. EU, DFG, VolkswagenStiftung).

Verschiedene Plattformen informieren über aktuelle Stellenausschreibungen im Hochschulbereich.