Mit Einführung der Juniorprofessur im Jahr 2002 wurde neben der Habilitation ein weiteres Qualifizierungsmodell für die Professur geschaffen. Die Juniorprofessur ermöglicht jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern frühzeitig selbständiges Forschen und Lehren; zugleich sind die Juniorprofessorinnen und -professoren in die universitäre Selbstverwaltung eingebunden.
Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur sind in der Regel eine herausragende Promotion und eine pädagogisch-didaktische Eignung. Darüber hinaus sollte die Promotions- und Beschäftigungsphase vor Beginn der Juniorprofessur nicht mehr als sechs – in der Medizin neun – Jahre betragen. Weitere fachspezifische Qualifikationsnachweise sind ggf. erforderlich.
Die Juniorprofessur erstreckt sich auf einen Beschäftigungsraum von sechs Jahren. Nach den ersten drei Jahren erfolgt eine Evaluation mit orientierendem Charakter. Der Fokus der Evaluation liegt auf der Forschungs- und Lehrleistung; aber auch Tätigkeiten im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung werden berücksichtigt.
Der Senat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) hat hinsichtlich der Evaluation von Juniorprofessorinnen und -professoren Empfehlungen und Kriterien für die Evaluierung von Juniorprofessuren verabschiedet, die in unterschiedlicher Art und Weise in die Evaluierungsordnungen der einzelnen Fachbereiche eingegangen sind. Der Senatsbeschluss benennt die zentralen Bereiche der Evaluation, macht Aussagen zu ihrem Ablauf und den wichtigsten Beurteilungskriterien. Durchgeführt wird die Evaluation von den zuständigen Fachbereichen. Die Evaluation soll sich auf die Bereiche Forschung, Lehre und Engagement in der akademischen Selbstverwaltung beziehen.
Juniorprofessuren können auch mit einem Tenure Track versehen werden. Diese Tenure Track-Professuren stellen eine Alternative für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler dar, die frühe wissenschaftliche Selbständigkeit mit hoher Transparenz und Planbarkeit der wissenschaftlichen Karriere verbindet. Nachdem die hochschulrechtlichen Bedingungen in Rheinland-Pfalz geschaffen wurden, hat die JGU in den vergangenen Jahren die notwendigen Regelungen in ihrer Grundordnung getroffen und sich durch entsprechende Senatsbeschlüsse für eine nachhaltige Implementierung dieses Karrierewegs entschieden.