Rechtliche Bestimmungen

Gemäß des Grundgesetzes ist die Hochschulgesetzgebung grundsätzlich Sache der Länder. Aus Gründen der Hochschulfinanzierung kam es jedoch – mit dem Hochschulrahmengesetz – auch zu rahmengesetzlichen Regelungen durch den Bund. Darüber hinaus greifen verschiedene gesetzliche Regelungen, universitäre Satzungen und Ordnungen innerhalb der Organisationsstruktur. Auch verschiedene Empfehlungen und Richtlinien beeinflussen den Universitätsalltag.

Gesetze & Ordnungen

Die Grundordnung der JGU regelt die Struktur der Universität sowie die Aufgaben und Befugnisse ihrer Organe. Darüber hinaus regelt die Grundordnung das Verfahren zur Gewährung von Leistungsbezügen und zur Vergabe von Forschungs- und Lehrzulagen und gewährleistet qualitative Standards bei den Berufungsverfahren von Hochschullehrerinnen und -Lehrern.

Hochschulrahmengesetz (HRG)
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) wurde zur Regelung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Da die Kultur- und Wissenschaftshoheit in Deutschland jedoch bei den Bundesländern liegt und entsprechende Details in den Landeshochschulgesetzen geregelt werden, ist der Bund daher nur in Ausnahmefällen berechtigt, Detailregelungen zu treffen.

Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (HochSchG)
Mit dem Landeshochschulgesetz übt das Land Rheinland-Pfalz seine Gesetzgebungshoheit über alle Hochschulen aus. Neben den grundsätzlichen Aufgaben der Hochschulen werden deren Rechtsstellung und die Mitgliedschaft an der Hochschule als Selbstverwaltungskörperschaft festgelegt. Außerdem wird die Zulassungen zum Studium geregelt.

Promotions- und Habilitationsordnungen
In den Promotions- und Habilitationsordnungen der Fachbereiche sind die grundlegenden Regelungen der Promotion bzw. Habilitation festgesetzt. Die Ordnungen enthalten Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, die zu erbringenden Leistungen sowie weitere Verfahrensregelungen.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG) schränkt die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein. Wissenschaftliches und künstlerisches Personal mit akademischer Ausbildung kann bis zu sechs Jahren befristet beschäftigt werden. Darunter fallen auch Ärzte. Nach einer Promotion ist nochmals eine Befristung von sechs Jahren zulässig, in der Medizin von neun Jahren.

Richtlinien und Empfehlungen

Besetzungsverfahren
Zur Besetzung von Professorenstellen und Juniorprofessuren, zur Verleihung der Bezeichnung apl. Professorin bzw. apl. Professor sowie zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren finden sich an der JGU verschiedene Verfahrensvorschriften und Leitfäden.

Gute wissenschaftliche Praxis

Die JGU hat eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre erlassen, die zentrale Leitprinzipien vorgibt und Verantwortlichkeiten innerhalb der Universität hinsichtlich der Vermittlung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis regelt. Darüber hinaus werden Verfahrensregeln bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten und Sanktionen zur Ahndung nachgewiesenen Fehlverhaltens aufgeführt. Diese Ordnung kann von den einzelnen Fachbereichen ergänzt und den fachlichen Besonderheiten angepasst werden.

Leitlinien guter Arbeit an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
In ihren „Leitlinien guter Arbeit“ setzt sich die JGU für gute Beschäftigungsbedingungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Bereich ein. Die Leitlinien definieren Grundsätze etwa zu Einstellungsbedingungen, dem Umgang mit Befristungen oder der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Interessensvertretungen

Die Doktorandenvertretung an der JGU
Die Doktorandenvertretung setzt sich aus Doktorand:innen aller Fachbereiche der Universität Mainz zusammen. Die Personenanzahl richtet sich dabei nach der Größe des jeweiligen Fachbereiche.

German U15
Der Verein German U15 e. V. ist ein Zusammenschluss von fünfzehn großen forschungsstarken und medizinführenden Universitäten in Deutschland mit vollem Fächerspektrum und ohne profilgebende Ingenieurwissenschaften. Der Zweck der German U15 ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung. Darüber hinaus beschäftigt sich der Verein mit unterschiedlichen Themen, die für die Arbeit von universitären aber auch außeruniversitären Einrichtungen von großer Bedeutung sind.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Hochschulen und vertritt diese gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Sie befasst sich mit allen Themen, die Aufgaben der Hochschulen betreffen: Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.

TU9
Der Verband TU9 German Institutes of Technology e. V. ist ein Zusammenschluss neun führender Technischer Universitäten in Deutschland. Aufgabe dieses Universitätsverbands ist es, als Ansprechpartner für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zur Verfügung zu stehen. Insbesondere geht es um die Belange und die Qualitätssicherung der universitären Ingenieurausbildung.

Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Er berät die Bundesregierung sowie die Regierungen der einzelnen Länder und erarbeitet und veröffentlicht Empfehlungen zur Struktur und Leistungsfähigkeit, Entwicklung und Finanzierung einzelner wissenschaftlicher Institutionen oder zu übergreifenden Fragen und Themen des Wissenschaftssystems.